Königreich Stromgarde
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 Die Verordnungen Stromgardes

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Davina

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Die Verordnungen Stromgardes Empty
BeitragThema: Die Verordnungen Stromgardes   Die Verordnungen Stromgardes Icon_minitimeMi Mai 16, 2012 1:29 am

Vermummungen (Gesichtsmasken, Kapuzen, etc.) sind innerhalb der Stadt nach Aufforderung eines Mitglieds der Armee von Stromgarde abzunehmen. Beim Betreten der Stadt sollten sie immer abgenommen werden.

Die Torwachen sind dazu berechtigt jeden, der Einlass wünscht, zu kontrollieren. Sie sind auch dazu berechtigt, jemanden aus gewissenhaften Gründen nicht in die Stadt zu lassen. Ihren Anweisungen ist unwiderruflich Folge zu leisten.

Versammlungen auf öffentlichen Plätzen im Königreich sind nur unter Aufsicht der Armee gestattet. Aufwiegler und Aufstände werden sofort im Keim erstickt.

Unerlaubter Waffenhandel oder Schmugglerware werden konfisziert und sichergestellt. Derjenige, der solche Waren anbietet und/oder verkauft, wird je nach Schwere des Deliktes einer Strafe unterzogen!

Zivile Anliegen werden über die Stadtverwaltung an den Ältestenrat und über diesen an den Regenten heran getragen. Außer dem Ältestenrat erhalten der Ordensmeister der Bruderschaft von Arathor, ein leitender Offizier der Armee und der Leiter des Magierturms oder deren Stellvertreter Zutritt zum Thronsaal. Jede Audienz muss im Vorfeld über den Ältestenrat oder eine Königswache an den Regenten herangetragen und von diesem gewährt werden.


Gez. Tharius von Falkenberg
Vorsitzender des Ältestenrates von Stromgarde
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